Sachverhalt
Im Neubau eines Wohnhauses waren im ersten Jahr nach Schlussabnahme in Verbindung mit massiven Niederschlägen (insgesamt über 120 mm) Wassereintritte insbesondere im hangseitigen Untergeschoss zu verzeichnen.
Die unteren Wandbereiche und der schwimmende Estrich wurden hierdurch durchfeuchtet.
Die Trocknungsmaßnahmen erfassten den Estrichaufbau nicht ausreichend, so dass im Zuge mykologischer Untersuchungen Schimmelpilzkontamination (hauptsächlich Asp. versicolor und Acremonium) nachweisbar ist.
Ursachen
Durch Anlegen von Außenschürfen ergibt sich folgendes Bild:
- Mindesttrockenschichtdicken von polymermodifizierten Beschichtungen (PmB) als Vertikalabdichtung unterschreiten die Anforderungen bereits für den Lastfall „zeitweise aufstauendes Sickerwasser“
- Dränanlage wegen Ausführungsmängeln nicht funktionsfähig (ungeeigneter gelber Dränschlauch mit Durchhang, keine rohrumlaufende Filterschicht, Vertikaldrän nur partiell, Dränleitung zu hoch liegend, fehlender Übergabeschacht usw.)
- keine Einleitungsgenehmigung für Dränwasser in öffentliches Abwassersystem
- wegen groben Vertikalabdichtungs- und Dränmängeln hohe, ungeplante Wasserbelastung an Aufstandsfuge Hochlochziegel / Betonplatte
Sanierung
- Abdichtung für Lastfall „drückendes Wasser“ mit Entfernung Dränage
- Überarbeitung Außenwand-Vertikalabdichtung in von außen zugänglichen Bereichen
- Anlegen einer Schleierinjektage in Außenwand von innen
- Abdichtung Bodenplatte durch vollflächige Schleierinjektion
Fazit:
Wegen Planungs- und Ausführungsverstössen fallen Sanierungskosten von weit über € 100.000.- an.